1.4 Totalrevision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

In seinem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. In der Folge hat er das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Reform der Mehrwertsteuer beauftragt. Mit der Reform wurden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Vereinfachung des Systems,
  • Gewährung von Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen,
  • Erhöhung der Transparenz sowie
  • verstärkte Kundenorientierung der Verwaltung.

Am 12.06.2009 haben die beiden Räte das totalrevidierte Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) verabschiedet; es ist am 01.01.2010 in Kraft getreten (Art. 116 Abs. 2 MWSTG). Auf denselben Zeitpunkt hat der Bundesrat die am 27.11.2009 verabschiedete Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) in Kraft gesetzt. Auf denselben Zeitpunkt wurden das alte MWSTG und die MWSTGV ausser Kraft gesetzt.

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