Verhandlungen mit in- und ausländischen MWST- und Zollbehörden

Aufgrund der Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten und der stetigen Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit Waren und Dienstleistungen gewinnt auch der regelmässige und versierte Umgang mit komplexen Umsatzsteuer- und Zollfragestellungen zunehmend an Bedeutung. Die immer umfangreicher werdenden gesetzlichen Regelungen erfordern zudem ein gesteigertes Bewusstsein für die damit verbundenen steuerlichen Auflagen.

Wir verhandeln für Sie - auch unter Einschaltung unseres internationalen Netzwerks von Mehrwertsteuer- und Zollrechtsspezialisten - unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstadium mit den in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden, klären die Zulässigkeit einzelner Geschäftsvorfälle ab, holen für Sie verbindliche Absprachen (MWST- oder Zoll-Rulings) bei den Behörden ein, begleiten Sie bei Massnahmen der Eidg. Steuerverwaltung oder dem ausländischen Finanzamt (MWST-Revisionen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) und bei gerichtlichen Verfahren (vgl. auch Rechtsmittel- / MWST-Verfahren bis vor Bundesgericht).

VAT Consulting AG

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