Rechtsmittel- / MWST-Verfahren bis vor Bundesgericht

Im Rahmen von MWST-Prüfungen kommt es immer wieder vor, dass die Frage, ob eine bestimmte Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt oder ob bzw. in welchem Umfang ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, von der für die Erhebung der MWST zuständigen Eidg. Steuerverwaltung und den betroffenen Unternehmen unterschiedlich beurteilt wird.

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit MWST-Revisionen und Steuerjustizverfahren, die zu zahlreichen Grundsatzentscheidungen im Schweizer MWST-Recht geführt haben, d.h. Urteile oberer oder oberster Gerichte, die mehrwertsteuerliche Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechts und der Verwaltungspraxis zur Folge hatten. 

Gerne beurteilen wir auch für Ihr Unternehmen in einem ersten Schritt die Prozesschancen sowie das Kosten-Nutzenverhältnis und sprechen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus. 

Sollten Sie sich für das Rechtsmittelverfahren entscheiden, vertreten wir Sie auf dem weiteren Instanzenweg. Unser erfahrenes Team von Anwälten, die sich seit vielen Jahren auf die MWST spezialisiert haben, garantiert, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden, die unzähligen formellen Klippen umschifft werden und das Verfahren kein abruptes Ende nimmt (vgl. auch Verhandlungen mit in- und ausländischen MWST- und Zollbehörden).

VAT Consulting AG

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