Erstellen von MWST- und Zoll-Gutachten / second opinions

Insbesondere bei der Einführung eines neuen Produkts, der Erschliessung neuer Märkte, dem Auf- oder Ausbau einer neuen Vertriebsstruktur oder dem Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs gilt es von Anfang an sicherzustellen, dass der Mehrwertsteuer (MWST) die notwendige Beachtung geschenkt wird. Nur so lässt sich vermeiden, dass im Unternehmen während Jahren Steuerrisiken kumuliert werden, die im Extremfall zu einer existentiellen Bedrohung werden können.

Aufgrund unserer Spezialisierung im Bereich MWST- und Zollrecht verfügen wir nicht nur über das theoretische Fachwissen, sondern auch über langjährige praktische Erfahrung, um Sie kompetent und lösungsorientiert beraten zu können. Die Ergebnisse unserer Abklärungen (mehrwertsteuerrelevanter Sachverhalt, rechtliche Würdigung und Empfehlung) fassen wir in einem MWST- / Zoll-Gutachten zusammen, das den Verantwortlichen des Unternehmens die Grundlage für wichtige Entscheidungen liefert. Auf entsprechenden Wunsch nehmen wir auch gerne zu einer bereits erfolgten Abklärung Stellung (second opinion).

Unser MWST-Know-how stellen wir nicht nur den betroffenen Unternehmen, sondern auch Anwaltskanzleien, Treuhand- sowie Steuerberatungsunternehmen zur Verfügung, die mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfolgt nur im Einverständnis mit dem Auftraggeber.

VAT Consulting AG

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