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Verhandlungen mit in- und ausländischen Steuer-
und Zollbehörden
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Aufgrund der Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten und der stetigen Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern und Dienstleistungen gewinnt auch der regelmässige und versierte Umgang mit komplexen Umsatzsteuer- und Zollfragestellungen zunehmend an Bedeutung. Die immer umfangreicher werdenden gesetzlichen Regelungen erfordern zudem ein gesteigertes Bewusstsein für die damit verbundenen steuerlichen Auflagen.
Wir verhandeln - auch unter Einschaltung unseres internationalen Netzwerks von Mehrwertsteuer- und Zollrechtsspezialisten - in jedem Verfahrensstadium für Sie mit den in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden, klären die Zulässigkeit einzelner Geschäftsvorfälle ab, holen für Sie verbindliche Absprachen (Rulings) bei den Behörden ein, begleiten Sie bei Massnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder dem ausländischen Finanzamt (Revisionen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) und gerichtlichen Verfahren (vgl. auch Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht).
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