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Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht
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Im Rahmen von MWST-Revisionen kommt es immer wieder vor, dass die Frage, ob eine bestimmte Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt oder ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, von der für die Erhebung der MWST zuständigen Steuerverwaltung und den betroffenen Unternehmen unterschiedlich beurteilt wird.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit MWST-Revisionen und Steuerjustizverfahren, die zu zahlreichen Grundsatzentscheidungen im Schweizer MWST-Recht geführt haben, d.h. Urteile oberer oder oberster Gerichte, die mehrwertsteuerliche Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes und der Verwaltungspraxis zu Folge hatten.
Gerne beurteilen wir auch für Ihr Unternehmen in einem ersten Schritt die Prozesschancen sowie das Kosten-Nutzenverhältnis und sprechen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus.
Sollten Sie sich für das Rechtsmittelverfahren entscheiden, vertreten wir Sie auf dem weiteren Instanzenweg. Unser erfahrenes Team von Anwälten, welche sich seit vielen Jahren auf die MWST spezialisiert haben, garantiert, dass Ihre Interessen optimal vertreten, die unzähligen formellen Klippen umschifft werden und das Verfahren kein abruptes Ende findet (vgl. auch Verhandlungen mit in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden)
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