Steuervertretung für ausländische Unternehmen      
 
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Umsätze (z.B. Erstellung von Bauten) tätigen, werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig. Gegebenenfalls müssen sie in der Schweiz einen Steuervertreter ernennen, welcher für die korrekte Versteuerung der Umsätze verantwortlich ist.

Als spezialisiertes Unternehmen, dessen Mitarbeiter über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer verfügen, garantieren wir für eine effiziente und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Erledigung des Auftrags. In einem ersten Schritt klären wir ab, ob aufgrund der künftigen Umsätze eine Registrierung erforderlich ist oder ob allenfalls durch eine Optimierung der betrieblichen Abläufe die Steuerpflicht in der Schweiz vermieden werden kann. Bei gegebener Steuerpflicht übernimmt die VAT Consulting AG die Fiskalvertretung sowie die damit verbundenen Verpflichtungen. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Begleitung des Registrierungs-
verfahrens, das Erstellen der MWST-Abrechnungen sowie die Erledigung der Korrespondenz mit der Eidg. Steuerverwaltung.