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Steuervertretung für ausländische Unternehmen
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Ausländische
Unternehmen, die in der Schweiz Umsätze (z.B. Erstellung
von Bauten) tätigen, werden unter bestimmten Voraussetzungen
steuerpflichtig. Gegebenenfalls müssen sie in der Schweiz
einen Steuervertreter ernennen, welcher für die korrekte
Versteuerung der Umsätze verantwortlich ist.
Als spezialisiertes Unternehmen, dessen Mitarbeiter über
langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
verfügen, garantieren wir für eine effiziente und
auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Erledigung des
Auftrags. In einem ersten Schritt klären wir ab, ob aufgrund
der künftigen Umsätze eine Registrierung erforderlich
ist oder ob allenfalls durch eine Optimierung der betrieblichen
Abläufe die Steuerpflicht in der Schweiz vermieden werden
kann. Bei gegebener Steuerpflicht übernimmt die VAT Consulting
AG die Fiskalvertretung sowie die damit verbundenen Verpflichtungen.
Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Begleitung
des Registrierungs-
verfahrens, das Erstellen der MWST-Abrechnungen sowie die
Erledigung der Korrespondenz mit der Eidg. Steuerverwaltung.
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