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Erstattungsverfahren im In- und Ausland
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Ausländische
Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtige Leistungen
(z.B. Standbau, Hotelübernachtungen, Mietwagen) bezogen
haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Schweizer
Mehrwertsteuer erstattet. Zu diesem Zweck müssen sie
einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter ernennen.
Die VAT Consulting AG stellt sicher, dass die Vergütungsanträge
fristgerecht eingereicht, die Antragsformulare vollständig
ausgefüllt und sämtliche Formvorschriften beachtet
werden. Damit lassen sich Verzögerungen bei der Bearbeitung
des Antrags durch die Eidg. Steuerverwaltung vermeiden. In
der Regel rechnen wir unsere Leistungen nach Stundenaufwand
ab; insbesondere für Unternehmen mit hohen Erstattungsbeträgen
oder wenigen Rechnungen ist dies besonders vorteilhaft. Auf
Anfrage besteht auch die Möglichkeit, eine vom Erstattungsbetrag
abhängige Pauschale zu vereinbaren.
Dieselben Leistungen erbringt die VAT Consulting AG zudem
für Schweizer Unternehmen, die im Ausland steuerpflichtige
Leistungen bezogen haben. Im Bedarfsfall arbeiten wir eng
mit unserem internationalen Netzwerk zusammen, welches aus
Mehrwertsteuer-Spezialisten aus verschiedenen Ländern
in ganz Europa besteht. |
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