Erstattungsverfahren im In- und Ausland      
 
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtige Leistungen (z.B. Standbau, Hotelübernachtungen, Mietwagen) bezogen haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Schweizer Mehrwertsteuer erstattet. Zu diesem Zweck müssen sie einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter ernennen.

Die VAT Consulting AG stellt sicher, dass die Vergütungsanträge fristgerecht eingereicht, die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und sämtliche Formvorschriften beachtet werden. Damit lassen sich Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags durch die Eidg. Steuerverwaltung vermeiden. In der Regel rechnen wir unsere Leistungen nach Stundenaufwand ab; insbesondere für Unternehmen mit hohen Erstattungsbeträgen oder wenigen Rechnungen ist dies besonders vorteilhaft. Auf Anfrage besteht auch die Möglichkeit, eine vom Erstattungsbetrag abhängige Pauschale zu vereinbaren.

Dieselben Leistungen erbringt die VAT Consulting AG zudem für Schweizer Unternehmen, die im Ausland steuerpflichtige Leistungen bezogen haben. Im Bedarfsfall arbeiten wir eng mit unserem internationalen Netzwerk zusammen, welches aus Mehrwertsteuer-Spezialisten aus verschiedenen Ländern in ganz Europa besteht.