3.3.5 Empfängerortsprinzip (Domizilprinzip)
In Art.14 Abs.3 MWSTG sind jene Dienstleistungen aufgelistet, die dem Empfängerortsprinzip unterliegen (sog. Katalogleistungen). Besagte Leistungen werden dort besteuert, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Dienstleistungen erbracht werden. Bei Fehlen eines solchen Sitzes oder einer solchen Betriebsstätte gilt die Dienstleistung an seinem Wohnort oder dem Ort, von dem aus er tätig wird, als erbracht.

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