3.3 Ort der Dienstleistung
Die Besteuerung von Dienstleistungen setzt - wie bei den Lieferungen - grundsätzlich voraus, dass diese im Inland erbracht werden (Art.5 Buchst. b MWSTG). Um den Ort der Dienstleistung zu bestimmen, gilt es fünf Prinzipien zu unterscheiden.

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