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1.1 Warenumsatzsteuer

In der Zeit vom 01.10.1941 bis 31.12.1994 wurde in der Schweiz die sog. Warenumsatzsteuer (WUST) erhoben. Dabei handelte es sich um eine Einphasensteuer, die ausschließlich auf Warenumsätzen (einschließlich Anfertigung oder Bearbeitung von Waren sowie Arbeiten an Grundstücken und Dauerbauten), nicht aber auf Dienstleistungen erhoben wurde. Gegenstand der WUST waren die Inlandumsätze der Grossisten (Lieferungen und Eigenverbrauch), die Wareneinfuhr sowie gewisse Bezüge inländischer Urprodukte. Die fehlende Möglichkeit der steuerlichen Entlastung von Anlagegütern und Betriebsmitteln führte zu einer sog. »taxe occulte« und damit einhergehend zu Wettbewerbsverzerrungen. 


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