VAT Consulting AG (Hauptsitz)

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VAT Consulting AG (Niederlassung)

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CH-8005 Zürich
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Überblick über unser Dienstleistungsangebot

Beurteilung von grenzüberschreitenden Transaktionen

Für international tätige Unternehmen ist es wichtig, die grenzüberschreitenden Transaktionen nicht nur aus der Optik des Schweizer, sondern auch des ausländischen Mehrwertsteuer- und Zollrechts zu beurteilen. Nur so können die Waren- und Dienstleistungsströme optimiert und steuerliche Nachteile oder gar nachträgliche Steuer- oder Abgabenaufrechnungen vermieden werden. 


Die Mitarbeiter der VAT Consulting AG verfügen über profunde Kenntnisse des Schweizer und des EU-Mehrwertsteuer- und Zollrechts. Bei komplexen Fragestellungen und Detailfragen, die länderspezifisches Know-how voraussetzen, arbeiten wir eng mit Mehrwertsteuer- und Zollspezialisten aus unserem internationalen Netzwerk zusammen.

Erstellen von Gutachten, second opinions

Insbesondere bei der Einführung eines neuen Produkts, der Erschliessung neuer Märkte oder beim Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs gilt es von Anfang an sicherzustellen, dass der Mehrwertsteuer die notwendige Beachtung geschenkt wird. Nur so lässt sich vermeiden, dass im Unternehmen während Jahren Steuerrisiken kumuliert werden, die im Extremfall zu einer existentiellen Bedrohung werden können.


Aufgrund unserer Spezialisierung im Bereich MWST- und Zollrecht verfügen wir nicht nur über das theoretische Fachwissen, sondern auch über langjährige praktische Erfahrung, um Sie kompetent und lösungsorientiert beraten zu können. Die Ergebnisse unserer Abklärungen (mehrwertsteuerrelevanter Sachverhalt, rechtliche Würdigung und Empfehlung) fassen wir in einem Gutachten zusammen, welches den Verantwortlichen des Unternehmens die Grundlage für wichtige Entscheidungen liefert. Auf entsprechenden Wunsch nehmen wir auch gerne zu einer bereits erfolgten Abklärung Stellung.


Unser Know-how stellen wir nicht nur den betroffenen Unternehmen, sondern auch Anwaltskanzleien, Treuhand- und Steuerberatungsunternehmen zur Verfügung, die mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Bei letzteren erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden nur im Einverständnis mit dem Auftraggeber.

Gestaltungsberatung zur Optimierung von Waren- und Dienstleistungsflüssen

Wir unterstützen Sie bei der korrekten mehrwertsteuerlichen Beurteilung Ihres Tagesgeschäfts, bei steueroptimierenden Gestaltungen und beraten Sie aktiv beim internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Hierzu zählen z.B. (grenzüberschreitende) Reihengeschäfte, Finanzdienstleistungen, Umstrukturierungen, Kommissionärs-, Konsignations- oder Agentenstrukturen, gleichgültig, ob es sich hierbei um Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder unabhängigen Dritten handelt. Wir optimieren Ihre Steuererklärungsprozesse und bieten Ihnen individuelle Zollberatung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die sich an Ihrem Unternehmen und Ihren Bedürfnissen orientiert.


Gerne stellen wir Ihnen unsere umfassende Erfahrung in der Abwicklung und Behandlung von Importfragen (z.B. Verwendung von Incoterms, Bestimmen des Warenwertes für Zoll- und Mehrwertsteuerzwecke, EU-Verzollung, Generierung von Cashflow-Vorteilen bei der Einfuhrsteuer) zur Seite.

Due Diligences und Mehrwertsteuer-Reviews

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir jene Bereiche, welche besondere MWST-Risiken in sich bergen und zu massiven Steueraufrechnungen führen können. Wir durchleuchten ihre Buchhaltung und erstellen eine aussagekräftige Risiko-Analyse. Darüber hinaus geben wir Ihnen Empfehlungen, welche Massnahmen zur Bereinigung der Vergangenheit und zur Vermeidung von künftigen Fehlern ergriffen werden können.

Verhandlungen mit in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden

Aufgrund der Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten und der stetigen Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit Gütern und Dienstleistungen gewinnt auch der regelmässige und versierte Umgang mit komplexen Umsatzsteuer- und Zollfragestellungen zunehmend an Bedeutung. Die immer umfangreicher werdenden gesetzlichen Regelungen erfordern zudem ein gesteigertes Bewusstsein für die damit verbundenen steuerlichen Auflagen.


Wir verhandeln - auch unter Einschaltung unseres internationalen Netzwerks von Mehrwertsteuer- und Zollrechtsspezialisten - in jedem Verfahrensstadium für Sie mit den in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden, klären die Zulässigkeit einzelner Geschäftsvorfälle ab, holen für Sie verbindliche Absprachen (Rulings) bei den Behörden ein, begleiten Sie bei Massnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder dem ausländischen Finanzamt (Revisionen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) und gerichtlichen Verfahren (vgl. auch Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht).

Unterstützung bei MWST-Revisionen und Zollprüfungen im In- und Ausland

Kontrollen der Eidg. Steuerverwaltung können zu massiven Steueraufrechnungen führen. Unternehmen fehlt in der Regel die Erfahrung, um beurteilen zu können, ob die Ergänzungsabrechnungen gerechtfertigt sind oder nicht. Aufgrund unserer grossen Erfahrung analysieren wir die Prozesschancen und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.

 

Zahlreiche nationale und internationale Vorschriften regeln den internationalen Warenverkehr. Die in- und ausländische Zollverwaltung überwacht, ob alle Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden. Zollprüfungen im In- und Ausland können zu Kosten für das Unternehmen führen. Wir unterstützen Sie bei der Zollprüfung - auf Wunsch auch während der Prüfung vor Ort - und vertreten Sie bei der Verhandlung mit der Zollbehörde.

Rechtsmittelverfahren bis vor Bundesgericht

Im Rahmen von MWST-Revisionen kommt es immer wieder vor, dass die Frage, ob eine bestimmte Transaktion der Mehrwertsteuer unterliegt oder ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, von der für die Erhebung der MWST zuständigen Steuerverwaltung und den betroffenen Unternehmen unterschiedlich beurteilt wird.

 

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit MWST-Revisionen und Steuerjustizverfahren, die zu zahlreichen Grundsatzentscheidungen im Schweizer MWST-Recht geführt haben, d.h. Urteile oberer oder oberster Gerichte, die mehrwertsteuerliche Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes und der Verwaltungspraxis zu Folge hatten. 

 

Gerne beurteilen wir auch für Ihr Unternehmen in einem ersten Schritt die Prozesschancen sowie das Kosten-Nutzenverhältnis und sprechen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus. 

 

Sollten Sie sich für das Rechtsmittelverfahren entscheiden, vertreten wir Sie auf dem weiteren Instanzenweg. Unser erfahrenes Team von Anwälten, welche sich seit vielen Jahren auf die MWST spezialisiert haben, garantiert, dass Ihre Interessen optimal vertreten, die unzähligen formellen Klippen umschifft werden und das Verfahren kein abruptes Ende findet (vgl. auch Verhandlungen mit in- und ausländischen Steuer- und Zollbehörden).

Interne Schulung des Personals

Das auf dem Markt vorhandene, allgemeine Bildungsangebot ermöglicht es den Verantwortlichen der steuerpflichtigen Unternehmen, im Bereich Mehrwertsteuer auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse zu bleiben und so den hohen Anforderungen einer Selbstveranlagungssteuer gerecht zu werden. Zur Ergänzung oder sinnvollen Abrundung ist daneben oft noch eine spezifische, auf die Geschäftsfälle des Unternehmens und der Branche abgestimmte, interne Schulung des Personals empfehlenswert. Bestimmen Sie die Geschäftsfälle, die praxisnah und anschaulich von unseren Referenten und Referentinnen, die über eine jahrlange didaktische Erfahrung verfügen, in der internen Schulung behandelt werden sollen!


Die Konzeption und Ausarbeitung von MWST-Handbüchern sichert als konzentrierte und praxisnahe Dokumentation - insbesondere auch bei personellen Veränderungen - das MWST-Knowhow in Ihrem Unternehmen und unterstützt die Verantwortlichen bei der täglichen Arbeit (vgl. auch Erstellen von kundenspezifischen Handbüchern zum MWST- und Zollrecht).

Steuervertretung für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Umsätze (z.B. Erstellung von Bauten) tätigen, werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig. Gegebenenfalls müssen sie in der Schweiz einen Steuervertreter ernennen, welcher für die korrekte Versteuerung der Umsätze verantwortlich ist. 


Als spezialisiertes Unternehmen, dessen Mitarbeiter über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer verfügen, garantieren wir für eine effiziente und auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Erledigung des Auftrags. In einem ersten Schritt klären wir ab, ob aufgrund der künftigen Umsätze eine Registrierung erforderlich ist oder ob allenfalls durch eine Optimierung der betrieblichen Abläufe die Steuerpflicht in der Schweiz vermieden werden kann. Bei gegebener Steuerpflicht übernimmt die VAT Consulting AG die Fiskalvertretung sowie die damit verbundenen Verpflichtungen. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Begleitung des Registrierungs-
verfahrens, das Erstellen der MWST-Abrechnungen sowie die Erledigung der Korrespondenz mit der Eidg. Steuerverwaltung.

Erstattungsverfahren im In- und Ausland

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerpflichtige Leistungen (z.B. Standbau, Hotelübernachtungen, Mietwagen) bezogen haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Schweizer Mehrwertsteuer erstattet. Zu diesem Zweck müssen sie einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter ernennen. 


Die VAT Consulting AG stellt sicher, dass die Vergütungsanträge fristgerecht eingereicht, die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und sämtliche Formvorschriften beachtet werden. Damit lassen sich Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags durch die Eidg. Steuerverwaltung vermeiden. In der Regel rechnen wir unsere Leistungen nach Stundenaufwand ab; insbesondere für Unternehmen mit hohen Erstattungsbeträgen oder wenigen Rechnungen ist dies besonders vorteilhaft. Auf Anfrage besteht auch die Möglichkeit, eine vom Erstattungsbetrag abhängige Pauschale zu vereinbaren. 

 

Dieselben Leistungen erbringt die VAT Consulting AG zudem für Schweizer Unternehmen, die im Ausland steuerpflichtige Leistungen bezogen haben. Im Bedarfsfall arbeiten wir eng mit unserem internationalen Netzwerk zusammen, welches aus Mehrwertsteuer-Spezialisten aus verschiedenen Ländern in ganz Europa besteht.

Erstellen von kundenspezifischen Handbüchern zum MWST- und Zollrecht

Unsere Erfahrung zeigt, dass das MWST-spezifische Know-How in mittleren und grossen Unternehmen oftmals bei einem oder einigen wenigen Mitarbeitern konzentriert ist. Die Einschaltung des internen MWST-Verantwortlichen erfolgt in der Regel erst zu einem Zeitpunkt, in dem die Weichen bereits gestellt und steuerliche Komplikationen aufgetreten sind.


Mit der Erstellung eines Handbuchs, welches die spezifischen Geschäfte und betrieblichen Abläufe Ihres Unternehmens abbildet, kann sichergestellt werden, dass nicht nur Ihr MWST-Verantwortlicher, sondern auch die übrigen Abteilungen (z.B. Logistik, Ein- und Verkauf, Buchhaltung) für mehrwertsteuerliche Fragestellungen sensibilisiert sind, Standardfragen selbstständig beantworten können und im Bedarfsfall rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten (z.B. Registrierung in EU). 


Mit der Erstellung eines MWST-Handbuchs können Sie nicht nur kostspielige Fehler, sondern auch Mehrfach-Abklärungen vermeiden. Zudem ist sichergestellt, dass Ihrem Unternehmen das MWST-Wissen auch im Falle eines Ausscheidens des MWST-Verantwortlichen erhalten bleibt (vgl. auch Interne Schulung des Personals).